AGB´s
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der FORUM FITNESS GmbH, Scala Fitness, Stand April 2008
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes von uns - auch zukünftig -geschlossenen Vertrages und gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
- Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichende Geschäftbedingungen des Mitglieds, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen.
II. Angebot, Zustandekommen des Vertrags, Leistungsbeschreibung, Leistungsanpassung
- Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen im Leistungsangebot, insbesondere Öffnungszeiten und Kursangebot, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, ohne dass das Mitglied daraus Rechte herleiten könnte.
- Das Mitglied ist berechtigt, sämtliche, dem Training dienende Einrichtungen und Leistungen unter Einhaltung und Beachtung unserer Hausordnung während der offiziellen Öffnungszeiten des Studios, welche in der Hausordnung bzw. durch Aushang bekannt gegeben werden, im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages uneingeschränkt zu benutzen und in Anspruch zu nehmen.
- Bei uns ist eine Mitgliedschaft ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zulässig. Bis Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Mitgliedschaft wird für eine feste Vertragsdauer von einem Monat, sechs Monaten, einem Jahr oder zwei Jahren abgeschlossen und erlangt Rechtswirksamkeit ab Vertragsunterzeichnung durch das Mitglied und die FORUM FITNESS GmbH. Nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft bei einem Monatsvertrag um einen weiteren Monat, in allen übrigen Fällen um weitere drei Monate, sofern das Mitglied oder die FORUM FITNESS GmbH nicht vorher fristgerecht gekündigt hat. Auf Absatz V wird verwiesen. Beim Erwerb einer 10er-Karte gilt insb. Abs. II Ziffer 2 entsprechend, mit der Maßgabe, dass nach 10maliger Nutzung bzw. Inanspruchnahme unserer Einrichtungen bzw. Leistungen die Mitgliedschaft automatisch endet.
- Alle Nebenabreden und Zusagen, insbesondere von Mitarbeitern der FORUM FITNESS GmbH, werden erst durch Aufnahme in die Auftragsbestätigung, in den Vertrag oder eine sonstige schriftliche Bestätigung wirksam.
- An allen Trainingsplänen - auch in elektronischer Form - behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne Genehmigung nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich herauszugeben bzw. zurückzusenden.
III. Preise
- Unsere allgemeinen Preisangaben (z.B. Mitgliedsbeiträge in Prospekt, Internet, Aktionen) sind freibleibend. Sie verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie unterliegen insofern der automatischen Betragsanpassung.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzug
- Mangels abweichender Vereinbarung ist der vereinbarte monatliche Mitgliedsbeitrag in vollem Umfang zum dritten eines Monats im Voraus zahlbar und zur Zahlung fällig. Die einmalige Anmeldegebühr (Grundpauschale für Analysen) bei Neuanmeldung ist sofort bei der Anmeldung fällig. Die Kaution in Höhe von 10,00 € für den Mitgliedsausweis ist bei Erhalt fällig und wird bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückerstattet.
- Nach Ablauf des Fälligkeitstages kommt das Mitglied ohne weitere Erklärungen von uns in Zahlungsverzug; spätestens tritt Zahlungsverzug ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung Zahlung erfolgt. Kommt das Mitglied in Verzug, sind wir berechtigt, pauschale Verzugszinsen in Höhe 8 % über dem gemäß § 247 BGB maßgebenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist; in diesem Fall sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
V. Kündigung
- Das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum jeweiligen Vertragsende schriftlich kündbar. Für die monatliche Mitgliedschaft beträgt die Kündigungsfrist fünf Tage zum Ende des jeweiligen Monats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach §§ 626, 543, 314 BGB bleibt hiervon unberührt.
VI. Ruhezeiten
- Bei Ausfallzeiten infolge insb. Schwangerschaft, Einberufung zur Bundeswehr, längerer Krankheit und sonstiger unverschuldeter, längerfristiger Nutzungshindernisse des Mitglieds kann eine Vertragsunterbrechung für den uns schriftlich vom Mitglied nachgewiesenen Zeitraum vereinbart werden. In diesem Falle ruht die Mitgliedschaft betragsfrei und verlängert sich um die Anzahl der Unterbrechungsmonate. Das Mitglied ist verpflichtet, hierfür einen schriftlichen Antrag vor Beginn des Ruhenszeitraumes zu stellen. Das Recht nach Absatz V Satz 3 bleibt hiervon unberührt.
VII. Garantie, Haftung und Haftungsbeschränkungen
- Garantien im Rechtssinne, insbesondere eine Garantie den Trainingserfolg betreffend, erhält das Mitglied von uns nicht.
- Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die - auch leicht fahrlässiger - Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieser Ziffer 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
- Die Regelungen der vorstehenden Ziffer 2 gelten für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mitglieds ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Wir empfehlen jedem Mitglied, sich vor Abschluss einer Mitgliedschaft im Hinblick auf die Teilnahme an Kursen und des angebotenen Trainingsprogramms ärztlich untersuchen und beraten zu lassen. Bestehende, dem Mitglied bekannte Krankheiten oder Leiden, die insbesondere bestimmte Bewegungen und/oder körperliche Aktivitäten problematisch oder gar gefährlich werden lassen können, sind uns bzw. dem jeweiligen Trainer vor Vertragsschluss bzw. der jeweiligen Trainingseinheit unaufgefordert mitzuteilen. Über jede Änderung des Gesundheitszustandes, insbesondere auftretende plötzliche Befindlichkeitsveränderungen wie z.B. Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen wird der jeweilige Trainer sofort informiert. Die Trainingseinheit ist dann gegebenenfalls auf unsere Aufforderung hin abzubrechen. Soweit der Trainer, insbesondere aufgrund der Gesundheitsanalyse bzw. während des Schnuppertrainings, des ersten Trainings und des Betreuungskonzeptes, bestimmte körperliche Anlagen beim Mitglied feststellt (z.B. internistische oder orthopädische Beschwerden), die eine ärztliche Vorabuntersuchung bzw. laufende ärztliche Betreuung erfordern, erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, durch einen Facharzt seines Vertrauens entsprechende Gutachten für eine Trainingsaufnahme bzw. -weiterführung erstellen zu lassen und uns diese zur Kenntnis zu bringen.
- Das Mitglied erklärt, frei von ansteckenden Krankheiten zu sein.
- Dem Mitglied obliegt es, mitgebrachte Sachen in den abschließbaren Fächern einzulegen und während des Trainings den Schließfachschlüssel an der Rezeption abzugeben. Dem Mitglied obliegt es ferner, Wertgegenstände an unserer Rezeption abzugeben. Wir halten dort hierfür einen Safe bereit.
VIII. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
- Als Erfüllungsort für die von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen und als alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis wird, soweit Vereinbarungen hierüber gesetzlich zulässig sind, Hersbruck vereinbart. Dasselbe gilt, wenn das Mitglied keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Mitglieds zu klagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Mitglied einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.